Kosten

Für meine Angebote besteht generell keine Zulassung zu den gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen. Die Kosten für die Therapie sind für Sie als Privatpatientin und Privatpatient selbst zu tragen.

Die geleisteten Honorarzahlungen können Sie als „Außergewöhnliche Belastungen/Krankheitskosten“ in der Steuererklärung geltend machen. Weiterhin ist die Erstattung des Honorars durch eine private Heilpraktiker-Zusatzversicherung möglich, die ausdrücklich Leistungen eines Psychotherapeutischen Heilpraktikers übernimmt. Eine Übersicht über solche „Heilpraktikerversicherungen Psychotherapie“ finden Sie in Vergleichs-Portalen, wie Fairfekt.de  oder andere. In besonderen Fällen kann auch ein Antrag auf Übernahme der Therapiekosten durch einen Fond gestellt werden. Das Antragsformular finden Sie HIER.

Die Sitzungen dauern in der Regel 50-60 Minuten (oder nach Absprache 90 min).

Sollte es aus unterschiedlichen Gründen finanziell einmal sehr eng sein, sprechen Sie mich bitte an. Wir suchen dann gemeinsam nach einer Lösung!

Einzeltherapie/-beratung/Selbsterfahrung:

telefonisches Vorgespräch: kostenfrei (s.a. Möglichkeit der Onlineterminbuchung unter Kontakt)

Kennenlerngespräch:    50 min   50€

Psychiatrisches Erstgespräch mit Anamnese: 50 – 60 min  60€

Einzelstunde:   50- 60 min 60€

Paargespräch:  50- 60 min 90€

Gruppentherapie/Selbsterfahrung

Gruppenstunde pro Teilnehmer (mind.4):  90 min  25€

Klangschalenmassage

Einzelstunde:  60 min einschl. Vor- und Nachgespräch 65€  (auch als Gutschein erhältlich)

Von diesen Vorteilen profitieren Sie als Selbstzahler unmittelbar:
Geringe Wartezeit

Sie haben eine deutlich kürzere Wartezeit auf ein Erstgespräch und müssen nicht monatelang auf einen Therapieplatz warten.

Nachteilsfreiheit bei der Verbeamtung und Versicherungen

Dadurch, dass keine Daten an offizielle Stellen und Krankenkassen weitergegeben werden, entfallen Nachteile beim Abschluss von Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch die Gefahr, dass Ihnen eine Verbeamtung wegen einer „offiziellen“ Psychotherapie verweigert wird, verhindern Sie als Selbstzahler/in.

Wegfall der Sperrfrist

Wenn Sie sich innerhalb einer Sperrfrist befinden, weil sie eine Psychotherapie als Kassenleistung abbrachen oder vor kurzem abgeschlossen haben, übernimmt Ihre Krankenkasse nicht die Kosten für eine Therapie. Als Selbstzahler/in können Sie bei mir dennoch Unterstützung finden.

Flexibilität der Sitzungen

Sie selbst legen mit mir gemeinsam die Dauer und die Häufigkeit unserer Sitzungen fest. Dies hat den wertvollen Vorteil, dass wir nicht an kassenärztliche Vorschriften über Dauer und Inhalte der Therapie gebunden sind.